2. Okt. 1812, Francobrief mit Z2 P.100. P. Hombourg in rot
Ortsname in französischer Schreibweise Stempelgröße 44x5 mm, belegt 1812-1814. Francobriefe waren vom Absender bezahlt u. rückseitig austaxiert.
Philatelistische Belege aus den verschiedenen Epochen des Sammelgebiets Saar, fachlich gegliedert und mit Erläuterungen.
Ortsname in französischer Schreibweise Stempelgröße 44x5 mm, belegt 1812-1814. Francobriefe waren vom Absender bezahlt u. rückseitig austaxiert.
Ortsname in französischer Schreibweise Stempelgröße 44x5 mm, belegt 1812-1814. Francobriefe waren vom Absender bezahlt u. rückseitig austaxiert.
Postvertrag vom 21.10.1867 zwischen dem Norddeutschen Bund und den USA Vertragsbeginn 1.1.1868 Porto mit Leitweg über Köln/Verviers für Briefe bis 1 Loth Gewicht in die USA = 6 Sgr.
Postvertrag vom 21.10.1867 zwischen dem Norddeutschen Bund und den USA Vertragsbeginn 1.1.1868 Porto mit Leitweg über Bremen u. HH für Briefe bis 1 Loth Gewicht in die USA = 4 Sgr.
Die USA waren Mitglied im Weltpostverein seit dem 1. Juli 1872. Das Porto nach den Mitgliedsstaaten des Weltpostvereins betrug für gewöhnliche, frankierte Briefe bis 15g = 20 Pfg.
Gem. Verfügung des Reichs-Postamtes vom 23.12.1908 galt ab dem 1.1.1909 für Briefe in die USA, auf direktem Weg über Bremen oder Hamburg, die ermäßigte Taxe von 10 Pfg. je 20 g
Porto: 1. Gebührenperiode 30.1.1920 - 5.5.1920. Briefe im Fernverkehr im Inland bis 20 g = 20 Pfg., Einschreiben = 30 Pfg., Eilboten = 50 Pfg. Gesamt = 1 Mark.
Mischfrankatur zwischen Freimarkenausgabe Landschaften II und der endgültigen Freimarkenausgabe Landschaften III Porto: 6. Gebührenperiode 1.1.1923 - 31.7.1923 Briefe 20g - 50g = 30c., Einschreiben = 30c. Gesamt = 60 Centimes
Porto: 13. Gebührenperiode 1.4.1930 - 28.2.1935 Briefe im Fernverkehr im Inland bis 20 g = 60 cent., Wert bis 500 F = 50 c. jede weitere 500 F = 25 c. 7500 F.- 4 F. Eilboten = 4 F. Gesamt = 8,60 Franc
Den Paketen muss eine Paketkarte beigegeben sein. Auf eine Paketkarte dürfen bis zu 3 Pakete, bei Nachnahme nur ein Paket, befördert werden. Die Paketgebühr wird nach der Entfernung und nach dem Gewicht erhoben. Es werden 5 Zonen unterschieden: 1) Zone bis 75 km 2) Zone über 75 bis 150 km 3) Zone über 150 bis 300 km 4) Zone über 300 bis 450 km und 5) Zone über 450 km.
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